Die Krankensalbung, welche kranken Menschen gespendet und vor allem mit der neutestamentlicher Grundlage aus dem 5. Kapitel des Jakobusbriefes begründet wird, ist in der römisch-katholischen Kirche eines der sieben Sakramente.
Die Krankensalbung soll der Stärkung und Ermutigung des Kranken dienen. Sie soll in (schwerer) Krankheit Anteil am Heiligen Geist schenken und in dem Kranken Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit wecken.
Die Krankensalbung ist bestimmt für Menschen, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem angegriffenen Gesundheitszustand befinden.
Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Die in Christus getauften, Lebende wie Verstorbene, sind mit ihm und untereinander verbunden. Vor allem in der Feier der Eucharistie gedenkt die Kirche den Verstorbenen.
Am 2. November (Allerseelen) betet die Kirche in besonderer Weise um das Heil ihrer Verstorbenen. In der Feier der Eucharistie und im gläubigen Empfang der Kommunion sowie des Bußsakraments, durch Gebet und den Besuch der Friedhöfe zeigen die Gläubigen ihre Verbundenheit mit denen, die ihnen im Glauben vorausgegangen sind.
Weitere Formen der Erinnerung an die Verstorbenen sind die Besuche am Grab, das Gebetsgedenken in der Messfeier oder Gedenkgottesdienste, z.B. zum Geburts- oder Todestag der Verstorbenen.